AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 19:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8c99877a-5eef-412e-ab7a-f0a7a88cd231/

Neubau Reha - Generalplaner - VgB

Notice-ID: 8c99877a-5eef-412e-ab7a-f0a7a88cd231 · Procedure-ID: 974f7b8a-03b7-4e4e-bba0-76358127e5a6

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Stammdaten

Auftraggeber
BG Klinikum Murnau gGmbH, Murnau
Veröffentlicht
12.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
4.145.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das BG Klinikum Murnau gGmbH plant den Neubau eines Reha-Bettenhauses als Erweiterung der Bestandsklinik. Der Baukörper befindet sich als Ergänzung des Bestandes innerhalb des geschlossenen Klinik-Geländes und setzt die bestehende Kammstruktur nach Westen fort. Der Baukörper besteht aus einem Verbindungsbau in dem die zentralen Funktionen untergebracht sind und einem Riegel, in welchem primär die Patientenzimmer situiert sind. Der Neubau erstreckt sich über vier Ebenen, E1 bis E4. Die NUF beträgt ca .4.000 m² Inhalt dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Generalplanung LPH 1-9 HOAI. Detaillierte Hinweise sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
59 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
13.01.2026
Zuschlagsentscheidung
02.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).