AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.07.2026 21:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8c9f95b2-4f01-402f-86ca-1b3cd122a641/

Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften der Gemeinden Baiern und Bruck

Notice-ID: 8c9f95b2-4f01-402f-86ca-1b3cd122a641 · Procedure-ID: aaa8ee50-610d-4f24-8302-46cf02a7babc

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Baiern, Baiern
Bezugsberechtigte
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Veröffentlicht
29.08.2024
Frist (Submission)
07.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften der Gemeinden Baiern und Bruck. Lieferzeitraum ist de 01.01.2025 bis 31.12.2027. Die Leistung wird in zwei Losen vergeben - Los 1 (Baiern) und Los 2 (Bruck). Die Bieter können ein Angebot für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Gemeinde Baiern

Erfüllungsort
Baiern

Los 2 — Gemeinde Bruck

Erfüllungsort
Bruck

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
44 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).