AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 19:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8ca35a7c-9557-4df0-b9e2-a30173a7ebdd/

Trägerschaft und Betrieb ALDI-Kindergarten

Notice-ID: 8ca35a7c-9557-4df0-b9e2-a30173a7ebdd · Procedure-ID: af919c90-4695-45ce-993f-9724ff1cad8d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sachsenheim, Sachsenheim
Veröffentlicht
28.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85312100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Soziales & Pflege
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In Sachsenheim wohnen ca. 420 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren und ca. 830 Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt. Sachsenheim ist eine wachsende Stadt und die Kindergartenbedarfsplanung prognostiziert einen steigenden Betreuungsplatzbedarf im U3- und Ganztagesbereich. Um dem drohenden Defizit entgegen zu wirken, lässt die Stadt von der ALDI SE & Co. KG auf dem Dach des ALDI-Marktes im Südring 1 eine Kindertageseinrichtung errichten. In der Kita soll es sowohl Krippen- als auch Ü3-Plätze in Form einer Ganztagesbetreuung geben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Trägerschaft sowie der Betrieb der o. g. Kita. Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kita in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsmäßigen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt (KVJS). Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen. Der Träger muss die Betriebserlaubnis vor der Eröffnung der Einrichtung einholen. Zwischen Stadt und Träger wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Der Betriebsstart ist zum 01.10.2026 vorgesehen. Die Betriebsvereinbarung wird mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2036

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
121 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).