AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Trägerschaft und Betrieb ALDI-Kindergarten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Sachsenheim, Sachsenheim
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85312100 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
In Sachsenheim wohnen ca. 420 Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren und ca. 830 Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt. Sachsenheim ist eine wachsende Stadt und die Kindergartenbedarfsplanung prognostiziert einen steigenden Betreuungsplatzbedarf im U3- und Ganztagesbereich. Um dem drohenden Defizit entgegen zu wirken, lässt die Stadt von der ALDI SE & Co. KG auf dem Dach des ALDI-Marktes im Südring 1 eine Kindertageseinrichtung errichten. In der Kita soll es sowohl Krippen- als auch Ü3-Plätze in Form einer Ganztagesbetreuung geben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Trägerschaft sowie der Betrieb der o. g. Kita. Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft für die Kita in eigener Verantwortung und sichert einen ordnungs-, gesetzes- und vertragsmäßigen Betrieb und den Abschluss aller notwendigen Versicherungen zu. Der zukünftige Träger der Kindertageseinrichtung bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt (KVJS). Die Betriebserlaubnis ist vom zukünftigen Träger zu beantragen. Der Träger muss die Betriebserlaubnis vor der Eröffnung der Einrichtung einholen. Zwischen Stadt und Träger wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Der Betriebsstart ist zum 01.10.2026 vorgesehen. Die Betriebsvereinbarung wird mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2026
- Ende
- 31.05.2036
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 121 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.