AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8cd9b966-9cef-4a38-b265-b15a2ffe2585) · Abgerufen am 30.07.2026 14:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8cd9b966-9cef-4a38-b265-b15a2ffe2585/

Realisierung einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für die öffentlichen Schulen, Verwaltungsliegenschaften und Eigenbetriebe im Main-Kinzig-Kreis (Internet, VoIP (SIP),WAN)

Notice-ID: 8cd9b966-9cef-4a38-b265-b15a2ffe2585 · Procedure-ID: 4d0512c6-ac40-4aa7-b487-8af9ec512a56

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Stammdaten

Auftraggeber
Main-Kinzig-Kreis, Gelnhausen
Veröffentlicht
14.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72720000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur für öffentliche Schulen, Verwaltungsliegenschaften und Eigenbetriebe im Main-Kinzig-Kreis (WAN, Internet, VoIP [SIP]) neu zu vergeben. Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind neben dem Auftraggeber selbst auch die Alten- und Pflegezentren gGmbH sowie die Main-Kinzig-Kliniken gGmbH („Abrufberechtigte“).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
M-net Telekommikations GmbH
Vertragsabschluss
31.03.2025
Zuschlagsentscheidung
17.03.2025
Angebotsspanne
737.293 – 737.293 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).