AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=578612) · Abgerufen am 29.09.2026 14:56 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8cf1145d-788b-4932-90c9-5db25e449f07/

Glas- und Rahmenreinigung RIM Magdeburg

Notice-ID: 8cf1145d-788b-4932-90c9-5db25e449f07 · Procedure-ID: 9d63b7ec-350b-46a6-84d1-873073b5400e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
Bezugsberechtigte
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Veröffentlicht
08.01.2024
Frist (Submission)
15.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911300 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsdienstleistungen. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- und Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Glas- und Fensterrahmenreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Glas- und Rahmenreinigung der vom RIM Magdeburg betreuten Liegenschaften in den Regionen Thüringen und Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 4). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und die Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Der Vertrag beginnt ab Zuschlagserteilung. Leistungen aus diesem Vertrag können ab Katalogbereitstellung abgerufen (Bestellung) werden und sind nach Vereinbarung mit dem jeweiligen RIM frühestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung (bei beiden Losen frühestens ab dem 01.07.2024) zu erbringen. Der Vertrag endet nach 72 Monaten ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Gegenstand der Leistung ist die Glas- und Rahmenreinigung jeweils zweimal pro Vertragsjahr. Abweichend davon kann das RIM bei Bedarf zusätzliche Glas und Rahmenreinigungsdurchgänge abrufen (Einzelfälle). Dies hat der AN bei seiner personellen, logistischen und technischen Planung zu berücksichtigen. Die Glas- und Rahmenreinigung beinhaltet auch die Reinigung der Falze und Beschläge sowie bei der Preisposition "Reinigung Fensterbank außen" auch die die außenliegenden Fensterbänke. Die innenliegenden -Fensterbänke sind bei den Preispositionen "Glas- und Rahmenreinigung" sowie "Reinigung Fensterbank außen" grundsätzlich nicht von der Glas- und Rahmenreinigung erfasst. Im Falle des Auftretens von Schmutzflotten (innen und außen) sind diese aber rückstandsfrei von den Fensterbänken zu entfernen. Innenglasflächen (z. B. Glastüren) können im Bedarfsfall beauftragt werden (siehe Optionale Leistungen). Die Reinigungsdienstleistungen sind so auszuführen, dass die zu reinigenden Glasflächen anschließend staubfrei, schlieren und wasserfleckenfrei sind. Die Glas- und Fensterrahmenreinigung ist mittels Osmoseverfahrens zu erbringen. Abweichungen von diesem Reinigungsverfahren sind in vorherigen begründeten Einzelfällen nur in Ausnahme und nach Genehmigung in Schriftform durch das zuständige RIM möglich. Die zur Glas- und Rahmenreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Glasreinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität. Zwischen den Reinigungsintervallen sollen grundsätzlich 4 Monate liegen. Ein kürzerer Zeitraum ist jedoch möglich, wenn das RIM zusätzliche Glas- und Rahmenreinigungsdurchgänge abruft. Die Größenangabe der zu reinigenden Flächen und die Anschriften der Liegenschaften sind der Anlage 4 "Flächen" zu entnehmen. Der AG behält sich bei den optionalen Leistungen vor, ggf. auch Dritte mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis. — Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsdienstleistungen. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- und Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Glas- und Fensterrahmenreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Glas- und Rahmenreinigung der vom RIM Magdeburg betreuten Liegenschaften in den Regionen Thüringen und Sachsen-Anhalt (siehe Anlage 4). Der Vertrag beginnt ab Zuschlagserteilung. Leistungen aus diesem Vertrag können ab Katalogbereitstellung abgerufen (Bestellung) werden und sind nach Vereinbarung mit dem jeweiligen RIM frühestens zwei Monate nach Zuschlagserteilung (bei beiden Losen frühestens ab dem 01.07.2024) zu erbringen. Der Vertrag endet nach 72 Monaten ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und die Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Gegenstand der Leistung ist die Glas- und Rahmenreinigung jeweils zweimal pro Vertragsjahr. Abweichend davon kann das RIM bei Bedarf zusätzliche Glas und Rahmenreinigungsdurchgänge abrufen (Einzelfälle). Dies hat der AN bei seiner personellen, logistischen und technischen Planung zu berücksichtigen. Die Glas- und Rahmenreinigung beinhaltet auch die Reinigung der Falze und Beschläge sowie bei der Preisposition "Reinigung Fensterbank außen" auch die die außenliegenden Fensterbänke. Die innenliegenden -Fensterbänke sind bei den Preispositionen "Glas- und Rahmenreinigung" sowie "Reinigung Fensterbank außen" grundsätzlich nicht von der Glas- und Rahmenreinigung erfasst. Im Falle des Auftretens von Schmutzflotten (innen und außen) sind diese aber rückstandsfrei von den Fensterbänken zu entfernen. Innenglasflächen (z. B. Glastüren) können im Bedarfsfall beauftragt werden (siehe Optionale Leistungen). Die Reinigungsdienstleistungen sind so auszuführen, dass die zu reinigenden Glasflächen anschließend staubfrei, schlieren und wasserfleckenfrei sind. Die Glas- und Fensterrahmenreinigung ist mittels Osmoseverfahrens zu erbringen. Abweichungen von diesem Reinigungsverfahren sind in vorherigen begründeten Einzelfällen nur in Ausnahme und nach Genehmigung in Schriftform durch das zuständige RIM möglich. Die zur Glas- und Rahmenreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Glasreinigung rationell, fachgerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität. Zwischen den Reinigungsintervallen sollen grundsätzlich 4 Monate liegen. Ein kürzerer Zeitraum ist jedoch möglich, wenn das RIM zusätzliche Glas- und Rahmenreinigungsdurchgänge abruft. Die Größenangabe der zu reinigenden Flächen und die Anschriften der Liegenschaften sind der Anlage 4 "Flächen" zu entnehmen. Der AG behält sich bei den optionalen Leistungen vor, ggf. auch Dritte mit der Durchführung der Leistung zu beauftragen. Näher Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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