AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.05.2026 05:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d048347-efd0-4b0c-85f3-c410d57cd83d/

Verlängerung der SAP BW/4HANA Beratung

Notice-ID: 8d048347-efd0-4b0c-85f3-c410d57cd83d · Procedure-ID: aed34a92-6094-4458-b3b2-e8bab9417638

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Berlin
Veröffentlicht
08.09.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72266000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Für das S/4HANA Teilprojekt BW/4HANA Conversion & Reporting führt die BVG alle technischen SAP-BW und SAP Analytics Cloud (SAC) Arbeiten durch. Zusätzlich finden parallel weiterhin S/4HANA Prozess-Designs statt, bei welchen die SAP-BW Experten hinsichtlich der Planungs- und Reportingthemen beratend tätig sind. Darüber hinaus wird der produktive Betrieb der SAP-BW Systeme, der SAP Analytics Cloud (auch mobile App) und SAP Analysis for Office sichergestellt und tätigt den Anwendungssupport für die jeweiligen Applikationen. Die BVG benötigt hierzu zusätzliche Unterstützungsleistungen von Experten in dem Tätigkeitsumfeld.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.09.2025
Ende
31.12.2026

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
08.09.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 18.09.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).