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Bundesstadt Bonn, Rahmenvereinbarung über Schließfachsysteme für den geplanten #Umzug27

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 19.11.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)

Beschreibung

Schließfachsysteme

⚡

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beschaffung von Schließfachsystemen für einen Umzug.
  • Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Schließfachsysteme geschlossen.
  • Das offene Vergabeverfahren ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich.

Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Schließfachsysteme für den geplanten Umzug 27 abzuschließen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Bundesstadt Bonn, Rahmenvereinbarung über Schließfachsysteme für den geplanten #Umzug27
  • Preis 100 Pkt.

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Herstellungskriterien (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1. Entwicklung, Herstellung und Vertrieb der Büromöbel erfolgen nach den Anforderungen der DIN EN 9001. Mit dem Angebot ist hierüber ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagement-Systeme vorzulegen. 2. Der Auftragnehmer garantiert mit Abgabe des Angebotes, dass Lieferung und Montage den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 3. Die angebotenen Möbel sind entsprechend der einschlägigen DIN-Normen zu fertigen. Für alle Produkte bzw. angebotenen Produktserien ist das GS-Zeichen oder ein gleichwertiger Nachweis für geprüfte Sicherheit erforderlich. Zudem müssen alle elektrischen Teile eine CE-Kennzeichnung vorweisen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. 4. Der Auftragnehmer muss über ein zertifiziertes Umweltmanagement-System nach den Anforderungen der DIN EN 14001 verfügen. Mit dem Angebot ist hierüber ein Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle für Umweltmanagement-Systeme vorzulegen. 5. Weiterhin werden die folgenden Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit der Büromöbel gestellt, die konkret aufgeführten Nachweise sind dem Angebot beizufügen: a) Alle verwendeten Materialien, Leime und Lacke müssen toxikologisch unbedenklich sein. b) Alle angebotenen Möbel- und Holzwerkstoffe unterliegen der Emissionsklasse E1. c) Die Büromöbel müssen den Anforderungen des Blauen Engels (RAL-UZ 38), Holzwerkstoffplatten den des Blauen Engels (RAL-UZ 76) entsprechen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. d) Die Nachhaltigkeit verwendeter Holzprodukte ist durch ein FSC-Siegel oder PEFC-Siegel zu belegen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen. e) Nach Möglichkeit sollen alle Metallteile aus Eisen oder Stahl gefertigt sein. f) Verwendete Kunststoffe und andere Materialien dürfen keine halogenierten Verbindungen und Weichmacher enthalten, sie dürfen nicht aus PVC bestehen und keine halogenierten Flammschutzmittel enthalten. Die Kunststoffe müssen durchgefärbt und frei von Schwermetallen sein.

  • Muster (ohne Echtheitsnachweis)

    Muster, Fotografien, Beschreibungen von zu liefernden Gütern (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorlage von Mustern, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.11.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 86 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 196.367 €
Median 558.177 €
Oberes Quartil 891.987 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

580.173 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 19.11.2026, 10:00 Uhr (noch 29 Tage)
Vergabenummer BN-2026-00012
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 20.10.2026
CPV-Codes (2) 44421720 · Baumaterialien
39120000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
(Was ist das?)
Erfüllungsort Bonn
Laufzeit 12 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 32 Tage
Frist für Rückfragen 11.11.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 36.768 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 5.301 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 22 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 54%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 21.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

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