AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8d2dfd27-6bc5-4652-bf5e-98ef404dab03) · Abgerufen am 09.09.2026 16:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d2dfd27-6bc5-4652-bf5e-98ef404dab03/

Sportzentrum Bresserberg, Sanierung Tribünengebäude, Planungsleistungen

Notice-ID: 8d2dfd27-6bc5-4652-bf5e-98ef404dab03 · Procedure-ID: ae5bb441-7710-4c3a-8788-b58019618fed

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kleve, Kleve
Veröffentlicht
31.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
160.306 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ziel des Vorhabens ist die baulich-energetische Sanierung, sowie die endgültige Fertigstellung des sich seit ca. 16 Jahren leerstehenden Rohbaus des Tribünengebäudes am Sportzentrum Bresserberg. Das Projekt wird durch das Bundesprogramm: "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur " gefördert. Mit dem vorliegenden europaweiten Vergabeverfahren für Gebäudeplanung (LPH 5-8 HOAI); sucht der Auftraggeber Fachplaner, die die baulich-energetische Sanierung gemäß der Leistungsbeschreibung umsetzen.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
29.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).