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Rahmenvereinbarung CISCO 2026 - 2030
TH Köln · Köln · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung zum Bezug von CISCO-Komponenten und -Software inklusive Wartung und Supportleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Rahmenvereinbarung für den Bezug von CISCO-Komponenten und -Software inklusive Wartung und Supportleistungen durch die TH Köln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Günstigster Anbieter
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument Bietendenleitfaden - Kapitel 4.2 Eignungskriterien (mit weiteren Verweisen)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Handels- / Berufsregistereintrag, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Umsatzentwicklung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags) beizufügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine aussagekräftige Referenz vorzulegen, anhand derer die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilt werden kann (mit Angabe von Kundenname, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Realisierungs- oder Vertragszeitraum, Beschreibung der Aufgabenstellung sowie der eigenen Leistungen, Angabe des Gesamtprojektvolumens). Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zur Referenz: - Die Referenz muss bei einem öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein. - Die Referenz muss in den letzten drei Geschäftsjahren liegen. - Für die Referenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. . Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind. . Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: . - Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), . - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), . - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3). . . Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. . Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: . Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. . Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. . Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.033.613 €1 Veröffentlichung
- Frist 17.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 29 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsche Telekom Business Solutions GmbH KFLR MEAuftragsvolumen (Rahmen) 3.764.706 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 507 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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