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Rahmenvertrag über Beratung, Durchführung und Auswertung von Nutzendenforschungsmaßnahmen
FITKO (Föderale IT-Kooperation) · Frankfurt am Main · Hessen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Rahmenvertrag über Beratung, Durchführung und Auswertung von Nutzendenforschungsmaßnahmen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Rahmenvertrag für Nutzendenforschungsmaßnahmen (Beratung, Durchführung, Auswertung) bei der FITKO.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
entfällt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtleistungspunktzahl 50 %Qualität
Erweiterte RWM, SB=10%, Entsch: Leistung
-
Preis 50 %
Gesamtpreis brutto
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung zu Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Deckungssumme 1 Mio. € pro Vertragsjahr.. Nachweis: Kopie der Versicherungsbestätigung. Sofern keine aktuell gültige Versicherungsbestätigung vorliegt, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass im Auftragsfall eine diesen Anforderungen entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Fomularkonvolut, Formular 3: Erklärung zur Eignung, Nr. 6.1.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Angabe, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.Fomularkonvolut, Formular 2.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, davon je mindestens eine, die einen Usability-Test, eine zu Interviews mit Nutzenden sowie eine Online-Nutzendenbefragung umfasst.Der nutzendenzentrierte Ansatz ist durch entsprechende Angaben in der Beschreibung der erbrachten Leistung oder im Ergebnisbericht nachvollziehbar zu machen. Die drei geforderten Referenzen enthalten jeweils mindestens folgende Angaben:Genaue Beschreibung der geleisteten Arbeit: Leistungszeitraum; konkreter Inhalt; Gegenstand der Leistung; Auftragsvolumen; Auftraggeber & Kontaktdaten Ansprechpartner, für den die Leistung erbracht wurde. Sofern mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, werden die Teilnahmeanträge anhand der folgenden Kriterien bewertet. Es können maximal 24 Bewertungspunkte erreicht werden. Unter den Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden die 5 Bewerber, deren Teilnahmeantrag die meisten Punkte erreicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei gleicher Punktzahl von Bewerber entscheidet das Los. Die Referenzen sind auf vom Bewerber selbst gefertigter Anlage einzureichen. Der Inhalt der Referenzbeschreibung ist pro Referenz begrenzt auf 5 Seiten - 11 Punkt Arial oder vergleichbarer Schrifttyp; bei Überschreitung dieser Vorgabe werden nur die ersten 5 Seiten Inhalt je Referenz bewertet. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, wird für jede der drei Referenzkategorien nur die beste Referenz gewertet. Die drei geforderten Referenzen enthalten jeweils klar strukturierte Ergebnisberichte mit folgenden Inhalten:Management Summary, Studiendesign und Stichprobe, Ergebnisbericht einschließlich konkret umsetzbare Handlungsempfehlungen. Methodische Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Forschungsmaßnahme- Auswahl d. Methode (1 Punkt): Jede Referenz lässt erkennen, dass die gewählten Forschungsmethoden zielführend eingesetzt wurden (Aufgabenstellung und eingesetzte Methode sowie Ergebnisdokumentation machen dies deutlich)- Beschreibung d. Durchführung (1 Punkt): Jede Referenz lässt erkennen, dass der Bieter die Forschungsmaßnahme methodisch fundiert durchgeführt hat. Ergebnisdokumentation:- Forschungsfragen, Vorgehensweise und Ergebnisse stehen in einem nachvollziehbaren Zusammenhang und der methodische Standard ist erkennbar dokumentiert.(1 Punkt) - Die Ergebnisse der Forschungsmaßnahme sind so aufbereitet, dass sie dem Auftraggeber als Grundlage für Optimierung, Weiterentwicklung oder Entscheidungsfindung dienen konnten. Die Verwertbarkeit der Ergebnisse ist im Referenzbericht kurz zu erläutern. (1 Punkt)- Der Ergebnisbericht ist so aufbereitet, dass man ihn auch ohne Kenntnis des jeweiligen Testgegenstands klar nachvollziehen und verstehen kann(1 Punkt) (insgesamt je Referenz maximal 5 Punkte =15 Punkte) In Referenz ist die Zusammensetzung des eingesetzen Projektteams auf Dienstleisterseite in Rollen und Aufgabenstruktur klar und nachvollziehbar dargestellt. (Je Referenz 1 Punkt) Referenz zeigt auf, dass Barrierefreiheitsaspekte systematisch in die Nutzendenforschungsmaßnahme einbezogen wurden, z.B. durch inklusives Testdesign oder die Beteiligung von Proband:innen mit unterschiedlichen Nutzungseinschränkungen. Der Umgang mit Barrierefreiheitsaspekten ist im Referenzbericht kurz zu erläutern. ( (Je Referenz 1 Punkt) Grundverständnis für die Bedarfe von Behörden und/oder öffentliche Verwaltungen hinsichtlich Digitalisierung wird erkennbar- Grundverständnis: Die Referenz zeigt, dass der Bieter in einem Projekt zur Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungsleistungen oder internen öffentlichen Verwaltungsprozessen tätig war. Daraus wird ein Grundverständnis für die spezifischen Bedarfe und Rahmenbedingungen von Behörden und öffentlichen Stellen erkennbar (max. 1 Punkt). Die Referenz lässt erkennen, dass die Forschungsmaßnahme mit Nutzenden von öffentlichen Verwaltungsleistungen oder Leistungen aus einem vergleichbaren Nutzendenkontext als Proband:innen durchgeführt wurde. Die Vergleichbarkeit des Nutzendenkontextes ist im Referenzbericht kurz zu erläutern (max. 1 Punkt). Die Referenz lässt erkennen dass der Bieter Erfahrung im Umgang mit heterogenen Zielgruppen und föderalen Kontexten besitzt.Die Forschungsmaßnahme berücksichtigte Nutzende aus unterschiedlichen öffentlichen Verwaltungsebenen (z. B. Bund, Länder, Kommunen) oder aus mehreren Regionen bzw. Bundesländern. Die Differenzierung der Zielgruppen ist im Bericht nachvollziehbar dargestellt (max. 1 Punkt)..
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der FITKO (Föderale IT-Kooperation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber der FITKO (Föderale IT-Kooperaiton) geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der FITKO (Föderale IT-Kooperation) geltend gemacht werden. Teilt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FITKO (Föderale IT-Kooperation) geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FITKO (Föderale IT-Kooperation). Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 75 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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