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Schülerbeförderung Einzelbeförderung
Landratsamt Donau-Ries · Donauwörth · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 30.06.2026, 10:00 Uhr (noch 20 Tage)
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Beschreibung
Schülerbeförderung Einzelbeförderung Förderzentrum Kaisheim/weiterführende Schulen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Schülerbeförderung im Einzelbeförderungsformat für das Förderzentrum Kaisheim und weiterführende Schulen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
100
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung: Der Unternehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor jedem Schuljahr im Original nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Überschrift „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: 1.1. dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, 1.2. dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO wird auf gesondertes Verlangen vorgelegt. 1.3. ob für das Unternehmen ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, 1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. 1.5. dass zwar zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. 1.6. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. 2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. 3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 4. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- u. Verlustrechnungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs-und Berufsqualifikationen - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Überschrift „Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen“ ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben: 1. geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, des Lieferzeitpunktes und des Auftraggebers). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt werden auf Anforderung der Vergabestelle für die angegebenen Referenzprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung mit folgenden Angaben vorgelegt: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). 2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Nachweise einreichen. 3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). 4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer 5.1.9 (jeweils unter Beschreibung ausgeführt) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs. 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter 5.1.9 (Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen - unter Beschreibung) genannten Bedingungen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Begrifflichkeit „Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ist als Überschrift nicht einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es unter anderem um die „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.) Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben: 1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. 2. Soweit erforderlich, Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt 234).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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