AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 13:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d4a745d-400e-40e7-91a3-c45e332c5fbf/

Wärmelieferung Schlossareal Hubertusburg

Notice-ID: 8d4a745d-400e-40e7-91a3-c45e332c5fbf · Procedure-ID: c9d476d2-a10b-4eba-8d2c-44ff80f34e39

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Stammdaten

Auftraggeber
Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH, Wermsdorf
Veröffentlicht
02.08.2024
Frist (Submission)
20.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71314000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Wärme für Heizung und Trinkwarmwasser (nachstehend: Wärme) für das Areal Schloss Hubertusburg im Rahmen eines im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens zustande kommenden Contracting-Grundvertrags mit dem Auftraggeber für einen Zeitraum von 12 Jahren. Auf Basis dieses Grundvertrags schließt der Contractor individuelle Wärmlieferungsverträge mit dem Auftraggeber und drei weiteren Abnehmern, die in den Vergabeunterlagen genannt sind. Die Belieferung erfolgt über ein vorhandenes Nahwärmenetz, das in das Eigentum des Contractors übergeht. Der Contractor hat die Wärmeerzeugungsanlage in den ersten 48 Monaten der Vertragslaufzeit zu erneuern.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
10 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).