AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 09:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d52e2e9-e006-4318-b557-24be22c03a56/

RV Ordnungswidrigkeiten (WiNOWiG)

Notice-ID: 8d52e2e9-e006-4318-b557-24be22c03a56 · Procedure-ID: a6406b89-fbd6-4405-8cbd-86294695de53

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Stammdaten

Auftraggeber
Südwestfalen - IT (Zweckverband), Hemer
Veröffentlicht
09.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72263000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
3.795.915 €
Rahmen-Maximum
4.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erweiterung der Anwendungslösung "WiNOWiG" für das Fachverfahren für Ordnungswidrigkeiten und Gefahrenabwehr sowie erforderlicher Softwarepflege und sonstiger Dienstleistungen

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Angebotsspanne
3.795.915 – 3.795.915 €

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 09.04.2026 (26 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 19.04.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 24.04.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).