AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0S532D/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 00:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d86692b-b29e-4098-9c52-b51be514c0fa/

Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung kommunaler Klärschlämme im Main-Kinzig-Kreis inkl. Transportlogistik

Notice-ID: 8d86692b-b29e-4098-9c52-b51be514c0fa · Procedure-ID: 1ee15028-6a71-4a0e-a1e0-b6131e0ef004

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Gelnhausen
Veröffentlicht
15.07.2025
Frist (Submission)
15.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis (MKK) und gegenwärtig 15 (von 29) kreisangehörigen Kommunen des MKK und/oder deren Abwasserzweckverbänden vergibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des MKK im eigenen Namen für das Gebiet der beteiligten Kooperationspartner der interkommunalen Zusammenarbeit den Abschluss einer Einpartner-Rahmenvereinbarung zur thermischen Verwertung von Klärschlämmen (ca. 11.5000 t/a, TS-Gehalt ca. 22-30%) inkl. der einschlägigen Transportlogistik (Containerstellung + Transport).

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).