AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=883747) · Abgerufen am 11.10.2026 17:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d8cf85c-4584-435f-be60-7f5204dcbfc3/

Miete Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

Notice-ID: 8d8cf85c-4584-435f-be60-7f5204dcbfc3 · Procedure-ID: 5ac6717a-d90c-44e5-bda2-214dca058f54

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Arnstadt, Arnstadt
Veröffentlicht
19.08.2026
Frist (Submission)
17.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34971000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Eine semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Messeinschüben bestehend aus: -Kfz-Anhänger als Transportmittel und Gehäuse -Aufnahme von zwei Messsystemen zur gleichzeitigen Überwachung von zwei Fahrtrichtungen -Vandalismusschutz in Form von GPS-Ortung, Rüttelmelder, Feuerlöschanlage und Warnanlage -LTE-Router für Datenfernübertragung (inkl. 5 GB Simkarte) -Elektro-hydraulisch betriebenes Fahrwerk mit Fernbedienung -Niveauausgleichsstützen -Einklappbare Anhängerdeichsel mit Schlosssicherung -Wiederaufladbare Batterien (Akkus) für bis zu sieben Tage Messbetrieb -LED-Dämmerungsaktivierung -2 Messysteme -2 Blitzeinheiten -1 Bediengerät

Vertragslaufzeit

Beginn
26.10.2026
Ende
26.10.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).