AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 09:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8d9bddd3-9d3c-4153-bdc3-08ad86ea1b8b/

Ersatzneubau Sporthalle und Erweiterung der Grundschule Bitburg-Süd Los 14 - Sporthallenausbau (Sportboden und Prallwände)

Notice-ID: 8d9bddd3-9d3c-4153-bdc3-08ad86ea1b8b · Procedure-ID: c7d34be6-26f2-495a-824e-89df39573829

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Bitburg, Bitburg
Veröffentlicht
06.11.2024
Frist (Submission)
04.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
641.825 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bitburg plant auf dem Grundstück der Grundschule Süd in Bitburg eine Erweiterung des Schulhauptgebäudes und den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle mit Freianlagen. Unter einem Teilbereich der Sport- und Mehrzweckhalle soll ein eingeschossiges Kellergeschoss mit Lagerräumen und Haustechnik errichtet werden. . Eine bestehende Sporthalle wurde im Vorfeld der Neubaumaßnahme vollständig, einschl. Teilunterkellerung und dem Verbindungsbau zwischen Sporthalle und dem Schulhauptgebäude, zurückgebaut. Das bestehende Schulhauptgebäude bleibt erhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.02.2025
Ende
27.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).