AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 09:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8da0f7f1-a32f-461d-abf9-6d8e5b86692b/

Veranstaltungstechnische Dienstleistungen und Personaldienstleistungen für das Klubhaus und städtische Veranstaltungen im Stadtgebiet Ludwigsfelde

Notice-ID: 8da0f7f1-a32f-461d-abf9-6d8e5b86692b · Procedure-ID: 0f70bccf-60fb-4cc7-b406-a8c4953f8cf2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ludwigsfelde, Ludwigsfelde
Veröffentlicht
23.09.2024
Frist (Submission)
05.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Ludwigsfelde sucht einen Partner, der Personal in Form von Helfern, Veranstaltungsleitern, Licht-, Video- und Tontechnikern ebenso bei Bedarf Material (siehe Mindestanforderung an Materialbestand) für Veranstaltungen im Klubhaus sowie bei Bedarf im Stadtgebiet Ludwigsfelde und seiner Ortsteile vorhalten, vermieten und bereitstellen kann, um die vielfältigen Veranstaltungsformate abzusichern. Es soll ein Vertrag über max. 4 Jahre geschlossen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Potsdam - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).