AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kooperationspartnerschaften für kooperative Klassen der Berufsvorbereitung/Berufsintegration an Berufsschulen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Berufsschule und Bildung in Stadt und Landkreis Hof, Hof
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 80212000 — Bildung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Zuschlagswert
- 788.316 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Kooperationspartnerschaften für kooperative Klassen der Berufsvorbereitung/ Berufsintegration am Beruflichen Schulzentrum Hof - Stadt und Land: 1x BIK/V am Schulort Hof (Los 1), 1x BVJ/k am Schulort Hof (Los 2), 1x BVJ/k am Schulort Münchberg (Los 3), 1x BIK am Schulort Hof (Los 4) Unterricht gem. Lehrplan und sozialpädagogische Betreuung im Schuljahr 2026/2027 mit Verlängerungsoption (Details sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen). Maßgebend und für den Kooperationspartner verbindlich sind die jeweils gültigen Fördergrundsätze des Freistaates Bayern für die vorgenannte Maßnahme (auf das zentrale KMS des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Az. VII.1-BS9400.10-1/66/57 vom 21.01.2026 wird verwiesen). Vom Kooperationspartner sind eigene oder angemietete Fachräume/Werkstätten/Praxisbereiche für die Berufsfelderprobung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Nachweis und eine Beschreibung der vorhandenen Räume anzufordern. Dauer gem. LV: Schuljahr 2026/2027 (bei Nachbetreuung bis 19.10.2027), Verlängerungsoption zu unveränderten Konditionen gem. Vergabeunterlagen
Lose
4 Lose.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- Bfz gGmbH Hochfranken · Volkshochschule Hofer Land e.V.
- Vertragsabschluss
- 09.07.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 08.07.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.