Offenes Verfahren Lieferauftrag EU-Oberschwelle

875 Tonnen Endlospapier DIN A3

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) · Bochum · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für 875 Tonnen (Höchstmenge) Endlospapier DIN A3 auf Rolle, Pinless mit einem Unternehmen für die Dauer von zwei Jahren.

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 18 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 691.866 €
Median 2.300.000 €
Oberes Quartil 5.103.183 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Ähnliche Ausschreibungen

📬

Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail

Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.

Oder personalisiertes Suchprofil einrichten →

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Standort Bochum, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 07.04.2026
CPV-Code 30199330
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Erfüllungsort Bochum
Laufzeit 2 Jahre
Bindefrist (?) 3 Monate

Ø Bieter in der Branche 3.6

Historischer Durchschnitt aus 43.476 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -12%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)