AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 18:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8deaa9b7-7ad6-4191-b8fb-a93086f149ac/

331 – St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg – Sanierung – BA II, Gewerk 1071 Fliesenarbeiten

Notice-ID: 8deaa9b7-7ad6-4191-b8fb-a93086f149ac · Procedure-ID: 680b272a-1208-4a38-be1a-7738c250449d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
St. Anna Krankenhaus Sulzbach-Rosenberg, Sulzbach-Rosenberg
Veröffentlicht
30.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
193.694 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Am St. Anna Krankenhaus soll infolge des Abbruch eines Uraltbauteils (Bauteil 5) ein Teilneubau entstehen. Der Teilneubau (UG bis 3.OG, ca. 18 x 33 m; Teilunterkellert) grenzt an zwei Seiten unmittelbar an das 1980-1990 errichtete Bestandsgebäude an und schließt mit einem Flachdach ab. Die gesamte Baumaßnahme wird bei laufendem Betrieb des St. Anna Krankenhauses durchgeführt: Enthalten sind u.a. Leistungen. Im Innenbereich des Neubaus / Bestands: Wandfliesenarbeiten: ca. 560 m² Einschl. Vorarbeiten, Abdichtung, Profile etc. Bodenfliesenarbeiten: ca. 840 m² Einschl. Vorarbeiten, Abdichtung, Profile etc.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.11.2024
Ende
04.07.2025

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
22.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).