AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 19:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8df05479-dc7b-4ae7-9ffe-45f08e121963/

Mittagsverpflegung in den Kindestagesstätten

Notice-ID: 8df05479-dc7b-4ae7-9ffe-45f08e121963 · Procedure-ID: 37706672-9c95-44ed-b66f-4a7d1fd29d67

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Alzey, Alzey
Veröffentlicht
13.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55520000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vergeben wird die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten in Alzey. Ausgeschrieben wird in vier Losen: 1. Kita Walter Zuber, 2. Kita Hanni Kipp - Haus des Kindes, 3. Kita Am Sonnenberg, 4. Kita Haus der Klänge Es ist die Lieferung von Mittagessen im Cook & Hold-System vorgesehen. Im Rahmen dieses Verfahrens soll die Mittagsverpflegung für die Kindestagesstätten ab dem 01.01.2026 an den jeweiligen Bestbieter vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt jeweils zwei Jahre. Es ist die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr als Option für die Auftraggeber vorgesehen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CAT EUROPA Catering GmbH
Vertragsabschluss
11.11.2025
Zuschlagsentscheidung
31.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).