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Agenturrahmenvertrag über Medialeistungen
Thüringer Staatslotterie AöR (TSL) · Suhl · Thüringen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Territory Media GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine Mediaagentur für die nächsten max. vier Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den Mediengattungen (u. a. Print, Funk, TV, OOH, DOOH sowie jegliche Online-Werbung) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat sowie für Social Media und Suchmaschinenmarketing. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Provisionen (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 50 %Preis
Summe "Provision"
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Pauschale (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 10 %Preis
Summe „Pauschale“
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Stunden (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 10 %Preis
Summe "Stunden"
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Mediaanalyse und Mediaforschung (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 6 %Qualität
Konzept / Projektbeschreibung Mediaanalyse und Mediaforschung
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Mediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 6 %Qualität
Konzept / Projektbeschreibung Mediastrategie, Mediaberatung, Mediaplanung und Mediabuchung
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Social-Media und Suchmaschinenmarketing (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 6 %Qualität
Konzept / Projektbeschreibung Social-Media und Suchmaschinenmarketing
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Personalkonzept (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 6 %Qualität
Personalkonzept
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Mediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting (bitte beachten Sie hierzu Punkt 5 des Leitfadens) 6 %Qualität
Konzept / Projektbeschreibung Mediaeinkauf, Mediaabwicklung und Reporting
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, EMail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs.1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 10.100.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 107 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Territory Media GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 12.000.000 €1 Veröffentlichung
- 03.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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