AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 21:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e0a89c8-9f9b-48eb-9d4d-f53d8bb7fac1/

Umbau Bestandsschulgebäude und Errichtung einer Einfeldsporthalle, Bietigheim - Tischlermöbel

Notice-ID: 8e0a89c8-9f9b-48eb-9d4d-f53d8bb7fac1 · Procedure-ID: b5d44b5a-8545-47c4-9f60-f770d9de8264

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindeverwaltung Bietigheim, Bietigheim
Veröffentlicht
13.02.2026
Frist (Submission)
13.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Bietigheim/Baden plant den Umbau und die Erweiterung des bestehenden 3-geschossigen Schulgebäudes, mit Untergeschoss in eine 3-zügige Grundschule mit Neubau einer Mensa/Veranstaltungsfläche, sowie einer Einfeldsporthalle. Für die Grundschule Bietigheim werden in den beiden Obergeschossen innerhalb der vier Lerncluster feste Einbaumöbel (Sitz-Nischen-Stauraummöbel), sowie freistehende Sondermöbel als Tischlerleistung benötigt. Die Leistung beinhaltet neben den Clustermöbel, auch freistehende und wandorientierte Garderoben als Sondermöbel im Erdgeschoss. Integraler Bestandteil der Tischlerleistung sind auch die Metallbauleistungen, die für die Umsetzung der Sondermöbel notwendig sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
28.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).