AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e21f5f0-6119-4c86-bbed-7871273d1010/

VPB/2BB/DN001 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Prenzlau

Notice-ID: 8e21f5f0-6119-4c86-bbed-7871273d1010 · Procedure-ID: 9e8c0058-ab12-42e6-8eea-2726fc441f7c

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Stammdaten

Auftraggeber
Verpflegungsamt der Bundeswehr, Oldenburg
Veröffentlicht
06.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55512000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Uckermark-Kaserne Prenzlau (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell der 1. Oktober 2026 vorgesehen; Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck und des Kassensystems. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
01.10.2032
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).