AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156764) · Abgerufen am 23.08.2026 06:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e238e34-1f62-466b-92e1-a8d4eb5f1a3c/

Gerätewagen -GW-L- für die Stadt Freudenberg

Notice-ID: 8e238e34-1f62-466b-92e1-a8d4eb5f1a3c · Procedure-ID: fa0c60ad-1206-4878-8e2f-0609dde7e714

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freudenberg, Freudenberg
Veröffentlicht
18.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Notwendige Neubeschaffung um das Einsatzspektrum im primären Ausrückebereich der Löscheinheit -Brandschutz, technische Hilfe- und darüber hinaus Aufgaben im Rahmen der ABC- Komponente, der Vegetations-/Waldbrand-Komponente der Feuerwehr Freudenberg und bei Unwetterereignissen größeren Ausmaßes im Stadtbereich wahrzunehmen zu können. Hierfür ist ein entsprechendes leistungsfähiges Fahrzeug notwendig. Kauf eines Gerätewagen (GW-L) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Freudenberg, Löschein- heit Oberfischbach - Niederndorf

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).