AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/) · Abgerufen am 10.10.2026 20:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e3071e3-47bd-49b9-bb87-8d711dc5c049/

Betrieb des Kundebüros am ZOB Amberg

Notice-ID: 8e3071e3-47bd-49b9-bb87-8d711dc5c049 · Procedure-ID: 1f6ed2de-8025-489a-a687-340998b0513a

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Nahverkehr Amberg-Sulzbach, Amberg
Veröffentlicht
30.09.2026
Frist (Submission)
11.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63510000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Betrieb eines Kundenbüros am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Amberg einschließlich des Verkaufs von Fahrkarten sowie der persönlichen Beratung und Information von ÖPNV-Fahrgästen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Auskunft zu Tarifen, Fahrplänen, Verbindungen und Beförderungsbedingungen sowie die Erbringung weiterer kundenbezogener Dienstleistungen gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen können kostenlos heruntergeladen werden unter: https://www.znas.de/ausschreibungen/aktuelle-vergaben/

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2028
Ende
31.12.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).