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Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit uniformierten Motorrädern
Polizeipräsidium Unterfranken · Würzburg · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit uniformierten Motorrädern1.654.081 €🏆 BMW AG · München
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung nach § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV über die Belieferung der Bayer. Polizei mit uniformierten Motorrädern. Vertragsgegenstand ist vorrangig die Lieferung von Motorrädern mit konkret vorge-gebenen polizeispezifischen Einbauten, umfasst ist aber auch der gelegentliche Kauf von reinen Serienmotorrädern. Die Rahmenvereinbarung beginnt am Tag der Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2027. Sie beinhaltet eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, längstens bis 31.10.2030. Die Fahrzeuge sind Einsatzmittel der Schutz-/Verkehrspolizei, die zur Erfüllung der unterschiedlichen Einsatzaufgaben zumeist besonderen Beanspruchungen unterliegen und auch im Winter, z.B. bei Staatsempfängen, Konferenzen etc. eingesetzt werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 50 Pkt.Qualität
gem. Nutzwertanalyse in den Bewerbungsbedingungen
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Preiskriterium 50 Pkt.Preis
gem. Preisblatt (Anlage 3 zur Vertragsunterlage)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 39 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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