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Konzessionsvergabe Stadt Bremerhaven: Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum
Stadt Bremerhaven · Bremerhaven · Bremen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErrichtung und Betrieb von 76 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten.🏆 Wirelane GmbH · München
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Los 2 VergebenErrichtung und Betrieb von 75 öffentlich zugänglichen AC-Ladeeinrichtungen mit jeweils zwei Ladepunkten.🏆 Ubitricity GmbH · Berlin
- Ubitricity GmbH · Berlin
- Wirelane GmbH · München
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe von Konzessionen für Errichtung und Betrieb von 151 AC-Ladepunkten in Bremerhaven.
- Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei Bieter nur ein Los erhalten sollen.
- Die Leistung ist eigenwirtschaftlich zu erbringen, keine Vergütung durch die Stadt.
- Laufzeit der Konzession beträgt voraussichtlich zehn Jahre.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter, - die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren. Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
4 von 8 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Standort- und Errichtungskonzept 30 %Qualität
siehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"
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Konzessionsabgabe 20 %Preis
siehe Anlage "Allgemeine Bieterinformation" und Anlage E "Zuschlagskriterien"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Ubitricity GmbH · Wirelane GmbHZuschlagswert 3.000.000 €1 Veröffentlichung
- 21.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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