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Storage- und Serverlösung
Stadt Kempten (Allgäu) · Kempten (Allgäu) · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Vertragsabschluss über die Beschaffung, Implementierung und der Betrieb einer Storage- und Serverlösung für die Stadt Kempten (Allgäu). Ziel dieser Vereinbarung ist der Kauf von Server-, Speicher-, Netzwerk.- und Backupkomponenten, sowie deren Aufbau, Integration und Implementierung. Die Übernahme und Migration der bestehenden VMware Umgebung auf Proxmox, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen und Services, sowie die Bereitstellung des entsprechenden Supportes über die Laufzeit von 60 Monaten. Inhalt der Beschaffung: Storage-Infrastruktur, Virtualisierungsplattform, Serverinfrastruktur, Backup-Infrastruktur, Datacenter-Netzwerk, Dienstleistungen zur Implementierung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Bewertung der Angebote und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt aufgrund des Preises und den im Kriterienkatalog festgelegten Bewertungskriterien. Die Grundlage bildet die „erweiterte Richtwertmethode" gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
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Qualität nach Wichtigkeit
Die Bewertung der Angebote und damit die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt aufgrund des Preises und den im Kriterienkatalog festgelegten Bewertungskriterien. Die Grundlage bildet die „erweiterte Richtwertmethode" gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 237 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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