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Planungsleistungen: Lph 4-7 TWP;Lph 5-7 IB,TA,VA /A-Modernisierung VST Rohrbach Saar
DB Station&Service AG (Bukr 11) · Berlin · Berlin
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Beschreibung
Planungsleistungen: Lph 4-7 TWP;Lph 5-7 IB,TA,VA /A-Modernisierung VST Rohrbach Saar
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe Musterteilnahmeantrag sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 18.09.2025 Auch in TED EU publiziert
- 17.09.2025 1. Die Verlegung der Fliesen erfolgt nach den Vorgaben des AG in einer gemusterten Ausführung. Der Mehraufwand besteht hier in der Einarbeitung der Fliesen in das Modell und der Ableitung der Verlegepläne für die Fliesen aus dem Modell. Zudem mussten in Lph. 6 die verschiedenen Fliesentypen einzeln ausgeschrieben werden. 2. Der Mehraufwand, den Steuerschrank zu versetzen, besteht hier in der Abstimmung der neuen Position (Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten und Prüfung dieser), Abstimmung der Kabeltrassen und Integration dieser in das Modell. 3. Durch den Wegfall der Verdunstungsrinne, musste der Belag mit dem Unterbau entsprechend im Modell angepasst werden. Parallel wurde der Belag an die geänderten Vorgaben zum Blindenleitsystem angepasst. 4. Auf Grund von Richtlinienänderung 5. und 6. Nach Rücksprache mit dem PSV und dem Richtlinienautor 7. bisher nicht geplante Änderungen der Bahnsteigausstattung. Bis Dato nicht Teil der Planung 8.Auf Grund geänderter Sperrpausen und mehrfachem Abstimmungsbedarf Mehraufwand bei der Erstellung / Überarbeitung des Beizeitenplans 9. Die Anpassung der Schächte wurde im Rahmen der AP ohne besonderen Mehraufwand berücksichtigt, die Herstellung der Leitung zum städtischen Kanal musste jedoch zusätzlich im LV berücksichtigt werden (keine Einarbeitung im BIM-Modell, da der Anschluss außerhalb des Models liegt, siehe zum Beispiel LV-Pos. 02.10.0120 ff). 10. Aufgrund der geforderten Änderungen des PSV und des Richtlinienautors (siehe oben) wird für den Abschluss der BVBFreigaben weiteres Honorar für den BVB benötigt. Ebenfalls musste die Aufzugsunterfahrt am Bahnsteig 1. auf Grund der geänderten Lastsituation angepasst werden. Hier ergab sich auf Grund der Änderung der Geometrie des Flachfundamentes eine gänzlich andere Konstruktion. Da das Flachfundament zu groß werden würde und mit den Fundamenten der Personenüberführung und der LST Kabeltrasse kollidieren würde, musste hier eine Micropfahlgründung gewählt werden. Da der Planer bereist in dem Projekt eingearbeitet ist, konnte die Änderung der schnellstmöglich eingearbeitet werden. Bei einer Neuausschreibung wäre dies nicht möglich gewesen, da eine Neuausschreibung zu einem deutlichen zeitlichen Verzug geführt hätte und so die Sperrpausen verloren gegangen wären und somit das Projekt nicht umgesetzt worden wäre. Des Weiteren hätte eine erneute Ausschreibung zusätzliche Kosten verursacht. Dem Grunde nach bestätigt die Projektleitung den Nachtrag. Dem Nachtrag kann dem Grunde nach zugestimmt werden, da die Leistung vom Planer gemäß Leistungsbild bereits erbracht wurden oder im Leistungsbild nicht enthalten waren, aber auf Grund neuen Erkenntnissen in die Planung eingearbeitet werden mussten um den geschuldeten Werkerfolg zu erbringen. Dies stellt einen nicht kalkulierten Mehraufwand für den Planer da.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer DB Engineering & Consulting GmbH2 Veröffentlichungen
- 11.12.2024 Auch in TED EU publiziert
- 10.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 7.967 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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