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Sanierung Areal Schwarzachweg/Kanalweg - Kanalplanung
Stadt Neumarkt i.d.OPf. Vergabestelle · Neumarkt i.d.OPf. · Bayern
Beschreibung
VOR ÄNERUNG: Kanalplanung LPH 1-6 für folgende Straßenabschnitte: Kanalweg 220m Hauptkanal DN1200 Kreis zzgl. Zuleitungen aus den Stichstraßen Stettner Areal 160m Stauraumkanal DN 1600 Kreis; Schwarzachweg 170m Hauptkanal DN 600 Kreis; Schwarzachweg bis Stettner-Areal 130m Hauptkanal DN 800 Kreis und Änderung der Fließrichtung; Alois-Schindler-Str. 100m Hauptkanal DN 400 Kreis; Karl-Oppel-Str. 70m Hauptkanal DN 400 Kreis (neue Vermaschung); Planung von elektrischen Schieberbauwerken mit Anbindung an die Fernwirkanlage; Nachweisführung der hydraulischen Verbesserung NACH ÄNDERUNG: Auswechslung des bestehenden Kanals der Dr.-Grundler-Str. durch einen neuen DN1200 (entsprechend Kanalweg) auf einer Länge von ca. 130m. Kanalumlegung: Es soll zusätzlich der Kanal umgelegt werden, da der Bestandskanal bereits überbaut wurde. Länge ca. 100m mit DN 1400. Gleichzeitig soll der Bestandskanal verfällt werden. SRK: Es soll ein SRK DN 2500 (oder größer) auf einer Länge von 120m, inkl. gesteuertem Schieberbauwerk, erstellt werden. Gleichzeitig soll der Bestandskanal verfällt werden. Insgesamt sollen die SRK Dr.-Grundler und Stettner aufeinander abgestimmt sein, also auch die Schieberbauwerke.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Kanalplanung (LPH 1-6) für diverse Straßenabschnitte mit Hauptkanälen, Zuleitungen und Stauraumkanälen.
- Es sind Planungen für die Erneuerung und Umlegung von Kanälen mit Durchmessern bis zu DN 2500 (oder größer) erforderlich.
- Die Planung umfasst auch elektrische Schieberbauwerke mit Anbindung an eine Fernwirkanlage und die Abstimmung von Stauraumkanälen.
- Nachweisführung der hydraulischen Verbesserung ist ein zentraler Bestandteil der Leistung.
- Erforderlich sind nachweislich erfahrene Planungsbüros im Bereich des Tief- und Kanalbaus.
Die Ausschreibung betrifft die Kanalplanung (Leistungsphasen 1-6) für verschiedene Straßenabschnitte in Neumarkt i.d.OPf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 04.09.2026 Falls es sich bei den Nachträgen nicht bereits um eine nach § 132 Abs. 1 GWB unwesentliche Änderung handelt, ist die Auftragsvergabe gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Demnach ist, unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB, die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann (Buchst. a) und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre (Buchst. b). Ein Wechsel des AN für die anfallenden Leistungen kann aus technischen (insbesondere Gewährleistung und Bauablauf) Gründen nicht erfolgen und wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten und erheblichen Zusatzkosten verbunden. (Nachtragsart: Massenmehrung). Zum Zeitpunkt der Ausschreibung zur Kanalplanung Areal Schwarzachweg/Kanalweg konnte nicht davon ausgegangen werden, dass kurzfristig die Kanalisation in der Dr.-Grundler-Straße überplant werden muss. Der Bedarf für die Kanalplanung ist auf die kurzfristige Bebauung des Grundstücks Dr.-Grundler-Str. durch die Fa. Bögl. Das Projekt der Fa. Bögl war zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungen im Kanalweg/Scharzachweg nicht bekannt. Die Kanalisation der Dr.-Grundler-Straße beeinflusst die Planungen im Areal Schwarzachweg/Kanalweg. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen für die Umplanungen des Kanals in der Dr.-Grundler-Straße waren bislang nicht Bestandteil der ursprünglichen Beauftragung. Aus technischer Sicht ist eine konsistente und belastbare Bearbeitung nur durch das bereits beauftragte Büro möglich, da dieses über die notwendige Projektexpertise, die vorhandenen Datenbestände sowie die fachliche Kontinuität verfügt. Eine Vergabe an ein weiteres Büro würde nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch zu Doppelarbeiten und einer Gefährdung der Einheitlichkeit der Ergebnisse. Zudem würde die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen, die angesichts der Dringlichkeit dieser Maßnahme schwerwiegende Auswirkungen hätten. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.800 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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