AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8e89e8b7-c2a2-480f-9ea9-4076f0384a38/

Mittagessen Grundschulen Flecken Bovenden

Notice-ID: 8e89e8b7-c2a2-480f-9ea9-4076f0384a38 · Procedure-ID: 22e3d154-d443-4657-9559-11308898e175

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Stammdaten

Auftraggeber
Flecken Bovenden, Bovenden
Veröffentlicht
10.04.2026
Frist (Submission)
11.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung der Mittagsverpflegung für vier Grundschulen. Die Grundschulen sind jährlich für ca. 185 Verpflegungstage mit Mittagsverpflegung in Form von TK-Komponenten (Cook & Freeze) zu beliefern. Die Lieferung der Waren erfolgt mindestens einmal wöchentlich (Montag bis Freitag) in den Grundschulen zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr. Die zur Lagerung und Aufbereitung notwendigen Geräte (TK-Schränke, Konvektomaten, sowie bei vorhandenen baulichen Voraussetzungen Kombidämpfer), werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer leihweise oder gegen Miete zur Verfügung gestellt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).