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Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation
Toll Collect GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung für agile IT-Organisation mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern.
- Schwerpunkt auf Rollen in DevOps und technischen Spezialfunktionen innerhalb agiler Teams.
- Geschätzter Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 80.000.000 EUR.
- Keine Management-, Rechts- oder Wirtschaftsberatungsleistungen sowie kaufmännische Rollen außerhalb der agilen Organisation.
- Bewerber müssen Qualifikation und Erfahrung in der Überlassung von IT-Personal für agile Umgebungen nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG. Die Unterstützung wird insbesondere für die agile (IT-)Organisation benötigt. Durch die zunehmende Digitalisierung, eine vorhabenorientierte Arbeitsweise in agilen Strukturen sowie schwankende Projekt- und Entwicklungsbedarfe entstehen regelmäßig kurzfristige Personalengpässe für das operative Geschäft, die mit vorhandenen internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel der Rahmenvereinbarung ist daher die flexible und bedarfsgerechte Ergänzung der internen Teams durch qualifiziertes Fremdpersonal. Das bereitgestellte Fremdpersonal soll vor allem zur Unterstützung der Agilen Funktionen eingesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Rollen in den Agilen Fachbereichen bzw. Domänen der Toll Collect. Zu den relevanten Einsatzbereichen der überlassenen Arbeitnehmer gehören insbesondere klassische Rollen im DevOps sowie weiteren technischen Spezialfunktionen innerhalb agiler Teams. Ergänzend können auch unterstützende Rollen im (IT-)Projekt- oder Produktumfeld abgerufen werden, soweit diese für die operative Umsetzung der (IT-)Vorhaben erforderlich sind. Die Rahmenvereinbarung dient damit der kurzfristigen und flexiblen Abdeckung von Kapazitäts- und Kompetenzbedarfen sowie der Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von Vorhaben in der agilen Organisation. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen beinhalten explizit nicht: Management Beratungsleistungen, Rechts- oder Wirtschaftsberatungsleistungen sowie kaufmännische Rollen außerhalb der agilen Ablauforganisation der Toll Collect.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber wird 12 Bewerber mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 10 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren aufzuheben. Bewerbungen, die eine der aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die geplante Anzahl Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die ausgewählten und in der unten dargestellten Tabelle aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte die Bewertung des 13.-platzierten zu dem 12.-platzierten Bewerber einen unerheblichen Abstand aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, den 13.-platzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch weiter auf diejenigen 10 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 11.-platzierten Bewerber zu den ersten 10 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht. Bei einem Gleichstand zwischen zwei Bewerbern werden beide Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 1000 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen. Der Bewertungsschlüssel - die maximale Bepunktung der einzelnen Angaben zu den für die Bewerberreduzierung relevanten Kriterien - ist in der Bewertungsmatrix aufgeführt. Weitere Details siehe Bewerbungsaufforderung!“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität 60 %
-
Preis 40 %
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 80.000.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht · 4 Tage nach Fristende
2 Veröffentlichungen
- 05.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
- 27.05.2026 Hinweis auf Aufhebung erforderlich. aktuell
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