AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Monitoring von See- und Küstenvögeln, marine Säugetieren und Nutzungen bzw. Störungen von Gebieten in der Schleswig-Holsteinischen Ostsee für die Ausweisung von marinen Naturschutzgebieten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77400000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Inhalt des auszuschreibenden Dienstleistungsvertrags ist die Durchführung eines Monitorings von See- und Küstenvögeln, marinen Säugetieren und Nutzungen/Störungen von Gebieten in der Schleswig-Holsteinischen Ostsee. Fokusgebiete sind die drei auszuweisenden Naturschutzgebiete, insbesondere mit Blick auf den Erlass einer Befahrensverordnung. Grundlegendes Ziel ist die Erfassung der Rastvogelbestände (See- und Küstenvögel) und deren räumliche und zeitliche Verteilung in den geplanten Naturschutzgebieten und deren Nahbereich in der Ostsee. Hierbei sollen insbesondere die im Winterhalbjahr erhobenen, landbasierten Wasservogelzählungen um Beobachtungen auf den von Land aus schwer einsehbaren Ostseeflächen ergänzt werden. Mit der Erfassung der Rastvogelbestände soll zeitgleich ein visuelles Monitoring von Meeressäugern und eine Beschreibung der aktuellen Nutzungen und Störungen in den Gebieten erfolgen. Es sollen gebietsspezifische Daten erhoben werden, um die räumliche Verteilung bestimmter Arten in den streng zu schützenden Gebieten zu erfassen, Konflikte mit bestehenden Nutzungen zu identifizieren sowie die zukünftige Nutzung entsprechend steuern und regeln zu können.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 31.07.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Alle Angebote ausgeschlossen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.