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Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder
Landkreis Oberhavel · Oranienburg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Taxibetrieb Matthias Neumann mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Taxibetrieb Matthias Neumann. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder und zurück.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
0 von 2 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Kriterium Angebotspreis 60 %Preis
Herangezogen für die Preisbewertung PAngebot wird der vom Bieter gemäß seinem Angebot angebotene Gesamtpreis. Dieser setzt sich aus allen Touren, der ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. ohne Bedingungen gewährten Nachlasses zusammen. Maßgeblich ist dabei der durch den Auftraggeber rechnerisch geprüfte und ggf. korrigierte Gesamtpreis. Die Punktzahl für die Preisbewertung wird wie folgt ermittelt: - die maximal erreichbare Punktzahl gem. Bewertungsschlüssel beträgt 10 Punkte, - die Höchstpunktzahl von 10 Punkten erhält das noch in der Wertung befindliche Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis, - ein (fiktives) Angebot, das doppelt so hoch liegt, erhält 0 Punkte; Angebote mit dem 2- fachen des niedrigsten Wertungspreises oder darüber liegende Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte und - für alle preislich dazwischenliegenden Angebote wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Formel: siehe Vergabeunterlagen - Anlage 1 - Prüfung und Wertung der Angebote. Das Ergebnis wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Wertungspunkte werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 60 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Preis maximal 600 Punkte erreicht werden.
-
Leistung/Qualität 40 %Qualität
Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien: 1. Kriterium Q.a) - Personalschulung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten Bereichen geschult wird. Das eingesetzte Fahrpersonal wird regelmäßig (d. h. mindestens alle zwei Jahre) wie folgt geschult: - externes Fahrsicherheitstrainings (z. B. bei einem Automobilclub o. ä.) = 5 Punkte, - anerkannter "Erste-Hilfe-Kurs" = 5 Punkte, - Es finden keine regelmäßigen Schulungen alle 2 Jahre statt = 0 Punkte Es können Wertungspunkte für beide Schulungsarten erreicht werden. Die Summe der erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.a) - Personalschulung maximal 50 Punkte erreicht werden. 2. Kriterium Q.b) Beschwerdemanagement (5 % Gewichtung): Bewertung, ob und inwieweit das Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine Nachricht über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Beschwerdeführer und Auftraggeber erhalten Nachricht über den Status der Beschwerde: - innerhalb von 1 Werktag = 10 Punkte, - innerhalb von 3 Werktagen = 8 Punkte, - nach mehr als 3 Werktagen, aber innerhalb 1 Woche = 5 Punkte, - nach mehr als 1 Woche, aber innerhalb von 2 Wochen= 3 Punkte, - Es gibt kein Beschwerdemanagement oder Nachricht erfolgt im Zeitraum von mehr als 2 Wochen. = 0 Punkte. Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.b) - Beschwerdemanagement maximal 50 Punkte erreicht werden. 3. Kriterium Q.c) Fahrzeugwartung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge werden nach den vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervallen von einer anerkannten KfZ-Werkstatt gewartet: - ja = 10 Punkte, - nein = 0 Punkte Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.c) - Fahrzeugwartung maximal 50 Punkte erreicht werden. 4. Kriterium Q.d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge (10 % Gewichtung): Bewertung des Alters der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge) innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit (letzter Schultag 2032) ein Alter von: - bis zu 7 Jahre = 10 Punkte, - über 7 bis zu 8 Jahre = 7 Punkte, - über 8 bis zu 10 Jahre = 5 Punkte, - über 10 bis zu 12 Jahre = 3 Punkte, - über 12 bis zu 15 Jahre = 1 Punkt, - mehr als 15 Jahre= 0 Punkte Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.d) - Fahrzeugalter maximal 100 Punkte erreicht werden. 5. Kriterium Q.e) CO2-Emissionswerte (15 % Gewichtung): Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung) der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge). Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge weisen folgende CO2-Emissionen auf: - 0 g CO2 pro Kilometer = 10 Punkte, - bis zu 50 g CO2 pro Kilometer = 8 Punkte, - bis zu 100 g CO2 pro Kilometer = 5 Punkte, - bis zu 130 g CO2 pro Kilometer = 3 Punkte, - bis zu 150 g CO2 pro Kilometer = 1 Punkt, - mehr als 150 g CO2 pro Kilometer = 0 Punkte. Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.e) - CO2-Eimissionswerte maximal 150 Punkte erreicht werden. Die Summe der gewichteten Punkte aller Leistungs-/Qualitätskriterien gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Qualität maximal 400 Punkte erreicht werden. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses: Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe Gesamtpunktzahl Preis + Gesamtpunkzahl Leistung) der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Sollte auch dieser identisch sein, entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 367.490 €1 Veröffentlichung
- 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.659 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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