AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 21:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8ebfce38-17fc-4e36-92cc-103110df45cc/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI

Notice-ID: 8ebfce38-17fc-4e36-92cc-103110df45cc · Procedure-ID: 74303c24-4e49-47bc-9940-a5715ebab530

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
09.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
115.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neckarhalde 30a, 72070 Tübingen, Wohngebäude, Generalsanierung, Objektplanungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI Das Gebäude liegt am Rand des Historischen Altstadtkerns von Tübingen, unterhalb des Schlosses. Es steht unter Denkmalschutz LDSchG § (2), Baujahr ca. 1812, Bruttorauminhalt BRI ca. 2.000 m³, Nutzfläche NRF 380,21 m², Wohnfläche 205,33 m². Auf dem Niveau des Innenhofes (Erdgeschoss) befinden sich zwei Kellerräume und ein Kriechkeller. Die beiden Wohneinheiten des Gebäudes befinden sich im 1. + 2. Obergeschoss. Das Dachgeschoss wurde mieterseits einmal ausgebaut, dies soll zurückgebaut werden. Kosten KG 300: Ca. 870.000 € brutto. Kosten KG 400: Ca. 230.000 € brutto.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
30.04.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).