AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Subunternehmerleistunge der Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH (VMW)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH (VMW), Merzig
- Veröffentlicht
- 24.07.2024
- Frist (Submission)
- 09.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 60100000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 200.462,16 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 6 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen insgesamt 217.680,12 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 7 Fahrzeuge (6 Solobusse und 1 Minibus) erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 208.786,65 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 6 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 201.889,18 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 7 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 144.954,84 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 7 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 133.072,09 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 5 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 134.746,29 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 6 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 175.558,30 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 6 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 123.497,61 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 5 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 16.609,44 Fahrplankilometer/Jahr, es ist 1 Fahrzeug erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 248.674,33 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 5 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 250.108,27 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 4 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 231.244,52 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 5 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 75.369,79 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 4 Fahrzeuge erforderlich. — Öffentliche straßengebundene Personenverkehrsdienste im Landkreis Merzig-Wadern als Subunternehmerleistungenfür die VMW. Leistungsvolumen 47.059,95 Fahrplankilometer/Jahr, es sind 3 Fahrzeuge erforderlich.
Lose
15 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 31.12.2034
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Saarland (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie), Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.