AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8eeae0e0-3236-4a76-a7b1-31094addafaf/

Zentraler Broschürenversand 2024

Notice-ID: 8eeae0e0-3236-4a76-a7b1-31094addafaf · Procedure-ID: 00c1036d-bcd2-4604-9f75-43e03ea076fa

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatskanzlei, München
Veröffentlicht
18.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79571000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.700.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lagerung, Konfektion und Versand von Publikationen der Bayerischen Staatsregierung beginnend ab dem 01. April 2024 bis 31. März 2030 mit einer festen Vertragslaufzeit von drei Jahren und anschließend einem jährlichen Kündigungsrecht beider Vertragspartner jeweils unter Einhaltung einer sechs-monatigen Kündigungsfrist. Vorbereitende Arbeiten (Bestandsübernahme und Umzug vom derzeitigen Standort in Kempen bei Düsseldorf) sind rechtzeitig vor dem Vertragsbeginn zu erbringen. Der variable Lagerumfang hat eine Größenordnung von etwa 1.500 Paletten und 950 Regalfächern. Die Versandleistung liegt in Monaten mit hohem Versandvolumen bei etwa 4.000 Sendungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
01.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).