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Planungen für die Verkehrsanlage im Überseering
Hamburger Hochbahn AG · Hamburg · Hamburg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungen für die Verkehrsanlage im Überseering🏆 iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG · Hamburg
- iwb Ingenieure Infrastruktur GmbH & Co. KG · Hamburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand sind Planungsleistungen für die Verkehrsanlage im Überseering, Hamburg.
- Es werden Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nachgewiesen.
- Besondere Berücksichtigung finden Denkmalschutzauflagen und die Integration von U5-Bauwerken.
- Die Planung muss die Integration der U5-Haltestelle City Nord und deren Zugangsanlagen umfassen.
- Die Angebote müssen die Aufteilung der Planungs- und Baukosten sowie die Rechnungsstellung für verschiedene Auftraggeber berücksichtigen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die vorliegende Angebotsanfrage umfasst Planungsleistungen der Verkehrsanlage, die sich im Bereich Überseering zwischen dem Knotenpunkt Überseering / Jahnring West im Süden und dem Knoten Überseering / Hebebrandstraße im Norden befinden. Es wird zwischen der Objektplanung Verkehrsanlagen (einschl. Besonderer Leistungen) und der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. Besonderer Leistungen) unterschieden. Beim Überseering handelt es sich um eine öffentliche Straße, welche nördlich des Stadtparks in unmittelbarer Nähe zur neuen Trasse der U-Bahn-Linie U5 liegt. Sie ist als Ringstraße ausgebildet und schließt im Süden je zweimal an den Jahnring (Ring 2) an. Wegen des Trassenverlaufs der neuen U-Bahn-Linie U5, den erforderlichen Baugruben sowie den neu entstehenden U5-Bauwerken im Überseering werden Anpassungen im Straßenraum erforderlich. Bedingt durch den Denkmalschutz liegen viele Planungsrandbedingungen vor, welche zwingend einzuhalten sind. Insbesondere hinsichtlich Bordverläufen und Radverkehrsführungen werden bestandsnahe Wiederherstellungen erforderlich. Zudem ist die aktuell im Bau befindliche U5-Haltestelle City Nord samt ihren Zugangsanlagen und technischen Oberflächenbauwerken in die Planung zu integrieren. Die Baumaßnahmen zur U5-Haltestelle City Nord sind verortet zwischen dem Knotenpunkt Überseering West / Jahnring im Süden und der Einmündung Halifaxweg / Überseering im Norden. Im östlich anschließenden Streckenabschnitt bis zum Knoten Überseering / Hebebrandstraße sind keine U5-Baumaßnahmen vorzufinden. Es ist zu berücksichtigen, dass der Bau nördlich (Knoten Hebebrandstraße beginnen soll und sukzessive in Richtung Südwesten weiter verläuft. Der letzte Streckenabschnitt zwischen der Einmündung New-York-Ring Süd und dem Jahnring ist zeitlich losgelöst zu betrachten, da hier noch das Startbauwerk für den U5-Abschnitt 1000 hergestellt werden muss. Sämtliche Planungs- und Baukosten sind aufzuteilen gemäß der im Anhang 2 vorzufindenden Flächenaufteilung. Fü
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die Regelungen der Sektorenverordnung - SektVO - in der zum Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung des Qualifizierungssystem geltenden Fassung. Aufträge werden im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Qualifizierungssystem vergeben. Der Aufruf zum Wettbewerb wurde von der HOCHBAHN als Auftraggeber (AG) mit der Bekanntmachung des Qualifizierungssystems Nr. 4459-2026 veröffentlicht. Nur die Unternehmen, die anhand der vorgelegten Nachweise und Unterlagen ihre Eignung zur Ausführung der zu vergebenden Leistungen nachgewiesen haben, nehmen am weiteren Vergabeverfahren teil und werden jeweils zeitgleich mit einem separaten Schreiben zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der AG weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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