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Fachplanerleistungen für die Objektplanung Freianlagen und Ingenieurbauwerke des Parks am Packereigrabens und der SPE-Fläche, Wohnsiedlung Cité Foch in Berlin-Reinickendorf - VOEK 179-26
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 08.07.2026, 09:01 Uhr (noch 34 Tage)
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Beschreibung
Planung Flächenherrichtung, Fachgutachterleistungen, Laboruntersuchung, Feldarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Fachplanerleistungen für Freianlagen und Ingenieurbauwerke im Park am Packereigrabens und der SPE-Fläche.
- Die Leistung umfasst Planung, Fachgutachterleistungen, Laboruntersuchungen und Feldarbeiten.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit Erfüllungsort in Berlin-Reinickendorf.
- Der CPV-Code 71320000 deutet auf Planungs- und Entwurfsleistungen hin.
Gesucht werden Fachplanerleistungen für die Objektplanung von Freianlagen und Ingenieurbauwerken im Rahmen der Wohnsiedlung Cité Foch in Berlin-Reinickendorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB 4. Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbes/Bieters zu Russland. Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solche Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf dies zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-03 "Eignungskriterien" Punkt 3 auszufüllen und zusammen mit dem Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist, mit dem Angebot einzureichen. 5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG 6. Falls zutreffend: Erklärung Berwerber-/Bietergemeinschaft gemäß Anlage B-03 sowie B-05 "Bietergemeinschaftserklärung" 7. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe gemäß Anlage B-06 8. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betreibshaftpflichversicherung. Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie 1,0 Mio Euro für Vermögensschäden, sowie 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 9. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung - Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. -Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können 2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Erklärung seit weann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungart tätig ist - Nachweis Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens - Nachweis Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Nachweis Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart 3. Angaben zu den Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindestens nahekommt. Die Referenzen müssen dim technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 34 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 08.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 03.06.2026 Auch in TED EU publiziert
-
Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.143 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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