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Deutsche Bundesbank, Standort Düsseldorf, Sachverständigenprüfungen für techn. Anlagen und Einrichtungen
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen · Oberste Bundesbehörde
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Prüfleistungen durch Prüfsachverständige nach Betriebssicherheitsverordnung und PrüfVO des Landes Nordrhein-Westfalen. -Aufzugs- und Außenbefahranlagen -Druckbehälter und Fettabscheider -prüfpflichtige Anlagen gemäß PrüfVO NRW -selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen gem. PrüfVO NRW und DGUV-Regel 105-001 -Sprinkler und Gaslöschanlagen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Die Deutsche Bundesbank vergibt Sachverständigenprüfungen für technische Anlagen und Einrichtungen am Standort Düsseldorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Preise für Sachverständigenprüfungen gem. Preisblätter je Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Registereintragungen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer etc.) Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Befähigung zur Berufsausübung und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe ist die geforderte Erklärung von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Erklärung muss von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt die Erklärung im Präqualifikationsverzeichnis, wird sie auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Die geforderte Erklärung ist Mindeststandard (Mindestkriterium) der Eignung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung. Nachweis mittels Vorlage einer gültigen Bescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem beteiligten Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Sonstiges => Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zu den Umsatzzahlen für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen; d.h. die Umsatzzahlen der einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Nachweise als anerkannter Prüfsachverständiger gemäß § 4 PrüfVO NRW Ein Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
3 Referenznachweise mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, aus den letzten 5 Jahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Hinweis: Vergleichbare Referenznachweise gem. Vordr. 11078 II, Ziffer 2 sind Referenznachweise für Sachverständigenprüfungen (siehe auch Hinweis Vordr. 11017, lit. C). Dies gilt auch für präqualifizierte Bieter. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein. Die Zahl der einzureichenden Referenzprojekte bleibt in Summe auf 3 beschränkt. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden, sofern dort Referenznachweise für Sachverständigenprüfungen hinterlegt sind (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis sowie o.a. Hinweis zu diesem Eignungskriterium). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe zu Arbeitskräften aus den letzten 3 Kalenderjahren. Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 II kann über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden (Vordruck Eigenerklärung zur Eignung" als Anlage C3 zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Arbeitskräfte für die Gemeinschaft als Ganzes vorzulegen, d.h. die Anzahl der Arbeitskräfte von einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft sind zu addieren. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen. Die Nachweise müssen von Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und anderen Unternehmen (Eignungsleihender), die in das Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Liste) eingetragen sind, nicht vorgelegt werden (siehe Hinweise zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis). Fehlt einer dieser Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis, wird er auch von präqualifizierten Bietern nachgefordert. Sämtliche geforderte Erklärungen und Nachweise sind Mindeststandards (Mindestkriterien) der Eignung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 14.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 190 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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