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Fernwärmekessel Erweiterung 2 x 2 x 20MW Los 1.4 Elektrotechnik (KWL)
Stadtwerke Düsseldorf AG · Düsseldorf
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFernwärmekessel Erweiterung 2 x 2 x 20MW Los 1.4 Elektrotechnik (KWL)🏆 Siemens Energy Global GmbH & Co. KG · Berlin
- Siemens Energy Global GmbH & Co. KG · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) planen am Kraftwerksstandort Lausward (KWL) die Fernwärmebesicherungsleistung von derzeit 3 x 60 MWth um weitere 2 x 20 MWth zu erweitern. Die Besicherungskessel sollen zusätzlich zur Spitzenlastabdeckung zum Einsatz kommen und werden ohne zusätzliche Installation von Fernwärmepumpen in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden. Es werden 2 x 20 MWth in Form von bivalent befeuerten (Erdgas und Heizöl) Flammrohrkesseln vorgesehen. Die Aufstellung erfolgt im bestehenden Kesselhaus des Heizkraftwerkes Lausward. Des Weiteren planen die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) am Kraftwerksstandort Flingern (KWF) die Fernwärmebesicherungsleistung von derzeit 2 x 50 MWth um 2 x 20 MWth zu erweitern. Die Besicherungskessel sollen zusätzlich zur Spitzenlastabdeckung zum Einsatz kommen und werden mittels Installation von 2 Fernwärmepumpen in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden. Es werden 2 x 20 MWth in Form von bivalent befeuerten (Erdgas und Heizöl) Flammrohrkesseln vorgesehen. Die Aufstellung der neuen Kessel erfolgt auf einer zur Verfügung stehenden Freifläche vor dem Bestandskesselhaus innerhalb des Heizkraftwerkes Flingern. Für beide Standorte werden die Gewerke Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Rohrleitungsbau und Bautechnik in Lose Vergeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor an einen Bieter mehrere oder alle Lose zu vergeben. Darüber hinaus sind die Kraftwerksstandorte KWL und KWF der kritischen Infrastruktur zugeordnet. Die Erweiterung der Fernwärmebesicherungsleistung erfolgt nicht unter den Anforderungen an die kritische Infrastruktur. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des Auftraggebers zustimmen. Der Auftragnehmer kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den Auftraggeber geltend machen.
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📅 Laufzeit endet am 04.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Fachliche/Qualitative Kriterien 70 %Qualität
- Umsetzungskonzept (u.a. Bauablauf, Reserven, Flexibilität) - Projektorganisation - Projektleitung - Störfallkonzept Lieferung & Leistung - Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Umweltschutzkonzept
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Kommerzielle Kriterien 30 %Kosten
- Termine - Festpreis - Vertragsstrafen - Haftung - Einhaltung der Spezifikation
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer Siemens Energy Global GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 05.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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