AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=720681) · Abgerufen am 07.09.2026 13:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8f14548e-afc7-4e32-83df-ea25a6f8472c/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünpflege und Grauflächenreinigung für vier Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München und Regionalbereich Süd - VOEK 029-24

Notice-ID: 8f14548e-afc7-4e32-83df-ea25a6f8472c · Procedure-ID: 1990092f-289d-4fd5-8e4c-6296c1abe1ae

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
16.10.2024
Frist (Submission)
27.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90610000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Grünpflege und Grauflächenreinigung

Lose

3 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Grauflächenreinigung und Grünpflege

Erfüllungsort
Brannenburg

Los 2 — Los 2: Grünpflege

Erfüllungsort
Aschau im Chiemgau

Los 3 — Los 3: Grauflächenreinigung und Grünpflege

Erfüllungsort
Kulmbach

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
93 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).