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Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock
Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG · Herne · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 18.09.2026, 12:00 Uhr (noch 7 Tage)
Beschreibung
Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht. Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt. Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt. Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist eine orientierende Schadstoffuntersuchung auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände Shamrock in Herne.
- Ziel ist die Vorbereitung einer Neunutzung des Geländes im Kontext des angrenzenden Entwicklungsgebiets "Blumenthal hoch3".
- Es wird eine Bewertung der Verträglichkeit der Schadstoffsituation mit der geplanten Quartiersentwicklung erwartet.
- Nachweise zur Fachkunde und Erfahrung im Bereich Schadstoffuntersuchungen sind erforderlich.
Die Ausschreibung betrifft eine orientierende Untersuchung von Schadstoffen auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände Shamrock in Herne zur Vorbereitung einer Neunutzung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Dieses Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 VgV nach seiner Wahl zur Verfügung. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 3. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen. Die Bieter des Verfahrens haben darüber hinaus mit dem Angebot die den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit einzureichen. 4. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular I), sofern zutreffend - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular II) - Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (selbst beizubringen) - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular III) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 23. Juni 2023 (Formular IV)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular V) - Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffsanierungsarbeiten (Formular VI.1) - Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung (Formular VI.2) - Eigenerklärung zum Projektteam - Projektleiter (Formular VII.1) - Eigenerklärung zum Projektteam - Projektingenieure (Formular VII.2)
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Nachunternehmer-Anteil
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher (Formular VIII), sofern zutreffend - Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Formular IX), sofern zutreffend
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
Basierend auf 91 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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