Containergestellung und Transport von Abfällen und die Logistik für die Sammelstellen
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Gestellung von Containern, den Transport von Abfällen und die Logistik für Sammelstellen auf 10 Abfallanlagen.
Stadt Schleiden · Schleiden · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 07.12.2026, 11:30 Uhr (noch 29 Tage)
Aktuell laufen 125 Ausschreibungen in „Abwasser, Abfall und Umwelt" in Nordrhein-Westfalen. Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Die im Zuge der Hochwasserkatastrophe 2021 angefallenen Sedimente wurden in den ersten Tagen nach dem Hochwasserereignis auf dem Parkplatz Ettelscheider Sief vorübergehend abgelagert. Da eine Wiederverwendung bzw. ein Wiedereinbau der dort gelagerten Materialien nicht zu erwarten ist, sollen diese einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zugeführt werden.
Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung und Kurzfassung der genannten Anforderungen sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.
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„Es werden Nebenangebote für die gesamte Leistung zugelassen, jedoch unter folgenden Bedingungen: In Verbindung mit dem Hauptangebot. Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen. Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000,00 EUR netto beträgt, ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Nach vollständiger Beendigung sämtlicher Arbeiten ist die beanspruchte Fläche einschließlich der durch die Bauausführung beeinträchtigten Bereiche ordnungsgemäß wiederherzustellen. Die ordnungsgemäße Wiederherstellung hat so zu erfolgen, dass die Fläche nach Abschluss der Arbeiten mit einem Personenkraftwagen (Pkw) und ohne besondere Einschränkungen befahren werden kann. Hierzu sind insbesondere eine ausreichende Tragfähigkeit (vier Lastplatten-Versuche), Ebenheit und Verdichtung des wiederhergestellten Untergrundes sowie eine fachgerechte Herstellung der Oberfläche sicherzustellen. Sämtliche hierfür erforderlichen Nebenleistungen sind, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen, in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Ausführungsbeginn ist am 04.01.2027 Frist für die Vollendung der Leistung (abnahmereif fertig zu stellen) ist am 31.05.2027. Fehlende Unterlagen deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Für die Eintragung der Angebotspreise ist ausschließlich das bereitgestellte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Für den Fall, dass für einzelne (Teil-) Leistungen / Positionen kein Entgelt beansprucht wird, ist für den Einheitspreis 0,00 (in Worten: Nullkommanull) einzusetzen. Wenn der Bieter keine Angaben macht, wird die Position / Leistung mit 0 EUR bewertet. Sofern das Angebot negative Einheitspreise enthält, beispielsweise aufgrund der Anrechnung von Erlösen aus dem Verkauf von ausgebautem Metall oder sonstigen verwertbaren Materialien, sind diese gesondert und eindeutig auszuweisen. Die betreffenden Positionen müssen für den Auftraggeber nachvollziehbar und von den übrigen Leistungspositionen getrennt erkennbar sein. Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Registereintragungen (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich bin / Wir sind - im Handelsregister eingetragen. - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens je 550.000,00 - EUR (netto).
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei (2) Kalenderjahren (01.01.2025 - 31.12.2026), vergleichbare Leistungen (Entsorgungsarbeiten, Abfalltransporte sowie Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 53 KrWG + § 54 KrWG ) ausgeführt habe / haben. Den Nachweis der Fach- und Sachkunde des Unternehmens und des beauftragten Personals. Im Folgenden sind nachzuweisen, Fachkundelehrgang für Abfalltransport, praktische Tätigkeiten der letzten zwei Kalenderjahre (01.01.2025 - 31.12.2026), behördlich anerkannte Fortbildungsnachweise. Die Fahrer müssen eine nachweisbare Sachkunde besitzen, die nicht älter als 2 Jahre zum jetzigen Zeitpunkt sein darf, sowie der Betriebsinhaber muss nachweisen können, dasss er das Fachpersonal über die abfallrechtlichen Pflichten, richtige Kennzeichnung (A-Schild) und das Verhalten bei Unfällen oder Kontrollen unterwiesen hat. Den Nachweis einer formellen Beförderungserlaubnis bzw. Entsorgungsfachbetriebszertifikat nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung AbfAEV (Efb), Anlage 1, nach § 56 KrWG zertifiziert. Das Zertifikat gilt als direkter Nachweis der Fachkunde. Dieses darf nicht älter wie drei (3) Jahre zum aktuellen Zeitpunkt sein. Den Nachweis der Kennzeichnungspflicht gemäß §55 KrWG, Fahrzeuge die Abfälle auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen vorne und hinten mit gut sichtbaren, reflektierenden "A"-Schild gekennzeichnet sein. Den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit. Die beinhalten einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR), ein behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) sowie eine Bescheinigung in Steuersachen (vom Finanzamt). Ich/wir werde/werden drei (3) Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: - Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft; - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn / Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird; - Bezeichnung des Bauvorhabens; - Angaben (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444) zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk / Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt; - Ort der Ausführung (Ort, Straße); - Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr) und Fertigstellung (Monat/Jahr); - Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer); - Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444) der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal; - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t); oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung; - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro); Mindestanforderung an den Auftragswert: mindestens 500.000,00,- EUR (netto) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro); Mindestanforderung an den Auftragswert: mindestens 1.000.000,00- EUR (netto); - Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben. Von dem Referenzgeber sind folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben): - Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden: - Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde;
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil stellen wir die veröffentlichten Zahlen Ihren Angaben gegenüber (Zahlenvergleich) — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Gestellung von Containern, den Transport von Abfällen und die Logistik für Sammelstellen auf 10 Abfallanlagen.
KI Der Auftrag umfasst die mobile Sammlung, Beförderung sowie Verwertung oder Beseitigung von gefährlichen Abfällen für den Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal am Standort Meißen.
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung und von Wertstoffhöfen in der Region Riesa-Großenhain.
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