Folgende Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestellevorzulegen:
Zertifikat/Nachweis gemäß Beiblatt „Nachweis zum Erwerb von Natursteinprodukten unter Einhaltung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ( IAO )“,
Referenzliste mit Bauvorhaben der letzten 2 Jahre von Bietern, die noch keine Asphaltarbeiten im maschinellen Heißeinbau für die Landeshauptstadt Hannover ausgeführt haben,
Nachweis der Eignung der Baustoffe und der Baustoffgemische gemäß der ZTV Asphalt-StB 07 Punkt 2.3.2,
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Bieter müssen auf Verlangen vor Auftragsvergabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 oder gleichwertig sind zu erfüllen.
für die anzubietenden Baustoffe sind vom Bieter vorzulegen:
- Muster, die den Referenzbaustoffen entsprechende Eigenschaften aufweisen müssen,
- Nachweise der Güteüberwachung und
- aktuelle Prüfzeugnisse,
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“
Präqualifizierte Unternehmen können die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Die o.a. Nachweise sind dennoch auf Verlangen der Vergabestelle nachzureichen.