AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
23D312011_Bereitschaftspolizei und Polizeifachschule Chemnitz, Neubau Sporthalle
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, Dresden
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Frist (Submission)
- 04.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 132.999 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Das Bauvorhaben ist Bestandteil der Großen Baumaßnahme "PFS Chemnitz - Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen", 3. Teilbaumaßnahme "Errichtung Sporthalle und Workout-Park". Der Workout-Park (Geräte zum Krafttraining im Freien) wird als vorgezogene Maßnahme im zentralen Bereich der Liegenschaft realisiert und ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Es wird davon ausgegangen, dass während der Bauphase der neuen Sporthalle interimsweise andere Sporthallen in der Umgebung angemietet werden können, so dass kein Interimsgebäude für die Sportnutzung zu errichten ist. Die neue Sporthalle wird am Standort der jetzigen Sporthalle errichtet. Die Entscheidung zur genauen Positionierung der neuen Sporthalle ist im Rahmen der Planungen zu klären. Auch die Entscheidung zu Erhalt oder Abriss der an die Bestandssporthalle angrenzenden Kegelbahn ist in diesem Zusammenhang zu treffen und abzustimmen. Der Leistungsumfang der Planungsaufgabe umfasst vorerst die Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 51 HOAI. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 29.04.2024
- Ende
- 16.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.03.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.