AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/8f63a3f2-63d8-4113-bfa3-efe06ae94213) · Abgerufen am 12.09.2026 21:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8f63a3f2-63d8-4113-bfa3-efe06ae94213/

Errichtung Photovoltaikanlage Realschule Wolfratshausen - 401 Photovoltaikanlage

Notice-ID: 8f63a3f2-63d8-4113-bfa3-efe06ae94213 · Procedure-ID: 8cb380b0-2b92-4757-bd07-ca91127b2a2e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen, Bad Tölz
Veröffentlicht
21.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45310000 — Bauleistungen
Branche
Energie & Umwelt
Zuschlagswert
174.026 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt an der Isar-Loisach Realschule in Wolfratshausen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Dazu werden hier die Leistungen 401 Photovoltaikanlage angefragt. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:- 1 Stück Verbrauchserfassung mit Zubehör- 4 Stück PV-Wechselrichter- 197 Stück PV-Module- 1 psch. Montagesystem auf vier Dachflächen- 1 Stück Batteriespeicher, Größe ca. 50 kWh- 1 Stück Batteriewechselrichter- 1 Stück Einspeiseschrank PV- 1 Stück Netz-Anlagenschutzeinrichtung;

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
18.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ESS GbR
Vertragsabschluss
19.08.2026
Zuschlagsentscheidung
05.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).