Es wird folgende Mindestreferenz gefordert:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens nachweisen: Eine Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen Freianlagen (mind. Lph 2 – 3 und 5 – 6 und 8) für die Neuherstellung, Erweiterung oder grundlegende Umgestaltung von Außenanlagen mit befestigten Verkehrs-, Fahr-, Rangier- oder Betriebsflächen für Kraftfahrzeuge.
Reine Garten-, Park-, Spielplatz-, Sport- oder Grünflächenplanungen ohne entsprechende Verkehrs- und Betriebsflächen erfüllen die Anforderungen an die Mindestreferenz nicht.
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Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Verfahrensstufe werden darüber hinaus vergleichbare Unternehmensreferenzen im Bereich Objektplanung Freianlagen gewertet.
Nähere Informationen zu der vollständigen Wertungsmatrix können der Datei „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ unter Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“ entnommen werden.
Hinweise:
Gewertet bzw. für den Nachweis der Mindestreferenz berücksichtigt werden ausschließlich Unternehmensreferenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft seit 2020 (d. h. die nachzuweisenden Leistungsphasen müssen zwischen dem 01.01.2020 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). Der Projektstart kann bereits vor 2020 erfolgt sein. Referenzprojekte, die von einem der vorgesehenen Teammitglieder für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt. Ferner werden ausschließlich die in den Referenzblättern des zur Verfügung gestellten Bewerberbogens (Vordruck „D1“) eingetragenen Referenzprojekte gewertet.