AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 02:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8f97dc71-6d09-4edd-9a13-406a33dca9de/

Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR - Errichtung von Freiflächen Photovoltaikanlagen auf den Deponien

Notice-ID: 8f97dc71-6d09-4edd-9a13-406a33dca9de · Procedure-ID: 8f97dc71-6d09-4edd-9a13-406a33dca9de

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR, Waiblingen
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Genehmigung und Bauüberwachung während der Bauausführung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf zwei Deponiestandorten unter Berücksichtigung der standortspezifischen technischen, statischen, abfall- und naturschutzrechtlichen Anforderungen. Die Leistungen umfassen die Erstellung jeweils optimierter Anlagenlayouts, die Entwicklung deponieverträglicher Gründungs- und Tragsysteme sowie die Ausarbeitung sämtlicher genehmigungsrelevanter Unterlagen und Nachweise. Für beide Lose gilt: Für die Stufe 2 werden mind. 3 jedoch max. 5 Bewerber zugelassen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
30.06.2030

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).